Für App-Entwickler

App-Store-Einnahmen buchen. Ohne Rätselraten.

Apple überweist dir jeden Monat die Einnahmen deiner App. Was du dafür aufschreiben musst, steht hier in einfachen Worten. Belegtool erkennt den Apple-Bericht und bereitet die Rechnung an Apple für dich vor.

Bitte lesen: Diese Seite ist nach bestem Wissen und Gewissen aus dem Apple-Vertrag, Gesetzen, Urteilen und eigener Recherche zusammengestellt. Das ist keine Steuerberatung, und es können Fehler oder Lücken drinstecken. Dein Einzelfall kann anders liegen. Klär die Punkte mit „⚠“ vor dem ersten Mal mit deiner Steuerkanzlei oder dem Finanzamt. Belegtool ist eine Rechen- und Ausfüllhilfe.
Das Wichtigste

So läuft das Geld von Apple.

Apple verkauft für dich

Für Kunden in Deutschland handelt Apple Distribution International Ltd. aus Irland als dein Kommissionär. Apple verkauft deine App im eigenen Namen, aber auf deine Rechnung, und zieht die Umsatzsteuer der Kunden selbst ein.

Deine Leistung geht an Apple

Steuerlich lieferst du an Apple, nicht an die Endkunden. Diese Leistung gilt als in Irland erbracht und ist in Deutschland nicht steuerbar. Du berechnest keine deutsche MwSt.

Gebucht wird die Überweisung

Apple zieht die Provision ab und überweist den Rest, spätestens 45 Tage nach Monatsende. Dieser Betrag ist deine Einnahme. Die Provision erfasst du nicht extra.

Keine Gutschrift von Apple

Als Entwickler in Deutschland bekommst du von Apple keine Gutschrift. Der Finanzbericht aus App Store Connect ist dein Buchungsbeleg.

So sieht das aus

Bericht hochladen, Rechnung vorbereiten.

Echte Screenshots aus der Demo. Alle Namen und Zahlen sind erfunden.

Belegtool zeigt zum hochgeladenen Apple-Bericht den Hinweis „Das ist dein Apple-Bericht“ mit Monat und Betrag und dem Knopf „Rechnung an Apple vorbereiten“
Belegtool erkennt den Apple-Bericht und bietet die Rechnung an. Angelegt wird erst, wenn du klickst.
Der vorbereitete Rechnungsentwurf an Apple Distribution International Ltd. in Belegtool, mit Vorschau, Leistungszeitraum September 2026 und ohne MwSt
Der Entwurf ist vorausgefüllt: Apple Irland als Empfänger, der Monat als Leistungszeitraum, keine MwSt. Du prüfst und stellst fertig.
Jeden Monat

Was du tun musst.

1. Bericht holen

In App Store Connect unter „Zahlungen und Finanzberichte“ den Monat öffnen und als PDF speichern. Lad das PDF in Belegtool hoch.

2. Rechnung vorbereiten

Belegtool erkennt den Bericht und fragt, ob es die Rechnung an Apple vorbereiten soll. Monat und Betrag sind schon eingetragen. Erst wenn du klickst, entsteht ein Entwurf.

3. Prüfen und fertigstellen

Auf der Rechnung steht „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, beide USt-IdNr. und keine MwSt. Du schickst sie nicht ab, sie dient als Nachweis in deinen Unterlagen.

4. Melden

Der Betrag gehört in die Umsatzsteuer-Voranmeldung bei den Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland. Zusätzlich kommt er in die Zusammenfassende Meldung mit der USt-IdNr. von Apple Irland. ⚠ Wo genau du ihn einträgst und bis wann, klär mit deiner Steuerkanzlei.

⚠ Noch offen

Was wir nicht sicher wissen.

Hier gibt es keine einfache Antwort. Wir sagen es lieber offen, als etwas zu behaupten.

Ist die Rechnung Pflicht?

Der Apple-Vertrag erlaubt eine Rechnung an Apple, verlangt sie aber nicht. Ob das Gesetz sie für diesen Fall vorschreibt, ist nicht abschließend geklärt. Mit der Rechnung bist du auf der sicheren Seite der Dokumentation.

Andere Währung als Euro

Belegtool rechnet hier nur mit Euro. Kommt deine Auszahlung in einer anderen Währung, brauchst du einen Umrechnungskurs. Welcher gilt, klär mit deiner Steuerkanzlei.

Nicht alles kommt aus Irland

Für andere Regionen, zum Beispiel USA, Japan oder Singapur, tritt Apple anders auf. Der Finanzbericht nennt die Apple-Firma nicht. Belegtool nimmt für die Vorlage nur den Anteil aus der Eurozone, dort ist Apple Irland laut Vertrag dein Kommissionär. Auf den Rest weist es dich hin, den behandelst du gesondert.

Provision und Kleinunternehmer

Nach unserem Stand fällt auf Apples Provision bei dir keine Umsatzsteuer an, weil Apple sie nur abzieht. Als Kleinunternehmer gelten andere Regeln, die Vorlage ist dafür gesperrt. Beides ist ein Fall für deine Steuerkanzlei.

Entwickler fragen oft

Muss ich auf die Einnahmen von Apple Umsatzsteuer zahlen?

Nach unserem Stand nicht in Deutschland: Deine Leistung an Apple Irland gilt als in Irland erbracht. Du stellst die Rechnung ohne MwSt und meldest den Umsatz. Einkommensteuer auf deinen Gewinn fällt trotzdem an. ⚠ Das ist keine Steuerberatung.

Warum steht „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf der Rechnung?

Der Hinweis zeigt, dass die Steuer nicht bei dir liegt, sondern beim Empfänger der Leistung. Er gehört bei Leistungen an Unternehmer in einem anderen EU-Land auf die Rechnung. Auf § 13b UStG stützt sich das hier nicht. Der Grund ist der Leistungsort Irland.

Wohin geht die Rechnung?

An Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland, USt-IdNr. IE9700053D. Name, Anschrift und Nummer stimmen mit dem Apple-Vertrag und der EU-Prüfung (VIES) überein. Du musst die Rechnung nicht versenden.

Welchen Betrag schreibe ich auf die Rechnung?

Genau den Betrag, den Apple dir für den Monat überweist, also nach Abzug der Provision. Der Apple-Vertrag begrenzt eine Rechnung an Apple auf den Betrag, der dir wirklich zusteht.

Verkäufe im September, Geld im Oktober: Was zählt wann?

Die Rechnung trägt den Monat der Verkäufe als Leistungszeitraum. In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt der Tag, an dem das Geld bei dir ankommt.

Gilt das auch für Google Play?

Google Ireland Limited ist ähnlich aufgebaut, die USt-IdNr. ist gültig. Eine eigene Vorlage und geprüfte Aussagen dazu haben wir noch nicht. ⚠ Das ist ein offener Punkt.

Was kostet die Provision von Apple?

Im Apple-Vertrag (Stand 13.10.2026) stehen 30 %, und 15 % für Abos ab dem zweiten Jahr und für das Small Business Program. Für die EU sind neue Sätze angekündigt. Die haben wir nicht aus Apples Vertrag, deshalb nennen wir sie nicht. Schau bei Apple nach.

Quellen: Apple Developer Program License Agreement, Schedule 2 (Stand 13.10.2026) und Exhibits zu Schedule 2 und 3 (27.08.2026). EuGH, Urteil vom 09.10.2025, C-101/24 (Xyrality), und BFH, Urteil vom 26.03.2026, V R 46/25 (XI R 10/20): beide betreffen die Rechtslage bis 2014 und stützen die Einordnung als Kommissionär. §§ 3, 3a, 14a, 18a UStG, § 11 EStG. EU-Prüfung der USt-IdNr. (VIES) vom 01.11.2026. Stand dieser Seite: 01.11.2026.
Keine Steuerberatung: Wir haben diese Seite sorgfältig zusammengestellt, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Rechtslage und Apple-Bedingungen ändern sich. Entscheidend ist dein Einzelfall. Hol dir im Zweifel Rat bei deiner Steuerkanzlei.

Den Apple-Bericht einfach hochladen.

Klick dich durch ein fertig eingerichtetes Beispiel. Ohne Anmeldung, in zwei Minuten.