Ratgeber Ehrenamt · Stand: 31. Oktober 2026

Umsatzsteuer bei Feuerwehrfesten und Ehrenamt: Was § 2b UStG wirklich bedeutet.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt für alle Gemeinden das neue Umsatzsteuerrecht für die öffentliche Hand. Wer bei einem Feuerwehrfest Essen und Getränke verkauft, macht dann in vielen Fällen umsatzsteuerpflichtige Umsätze, und zwar für die Gemeinde. Das betrifft nicht jede Feuerwehr gleich, und nicht jeder Euro in der Kameradschaftskasse ist steuerpflichtig. Hier steht sachlich, was gesichert ist und wo es noch auf den Einzelfall ankommt.

Kurz gesagt

Das Wichtigste in einer Minute

Gesichert

Die Übergangszeit für das alte Recht endet nach heutigem Gesetz am 31. Dezember 2026. Ab 2027 gilt § 2b UStG für alle Gemeinden, auch für die, die bisher beim alten Recht geblieben sind.

Gesichert

Brandbekämpfung und technische Hilfe sind Hoheitsaufgaben. Daran ändert § 2b nichts. Es geht um das, was eine Feuerwehr nebenher verkauft: Essen, Getränke, Eintritt, Werbung.

In der Regel

Verkäufe auf einem Fest sind privatrechtliche Geschäfte. Dafür gibt es keine Kleinbetragsgrenze nach § 2b. Die frühere Umsatzgrenze für Betriebe der Gemeinde fällt für die Umsatzsteuer weg.

Kommt drauf an

Wer veranstaltet: Gemeinde (mit Kameradschaftskasse) oder ein eigener Feuerwehrverein? Ob die Gemeinde schon nach neuem Recht arbeitet. Wie interne Verkäufe an Mitglieder einzuordnen sind. Das klärst du mit Kämmerei und Steuerberatung.

⚠ Stand der Gesetzgebung: Die Frist wurde schon dreimal verlängert. Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 vom 30. September 2026 ist laut Fachbeiträgen keine weitere Verlängerung enthalten. Das Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet. Plane mit dem 1. Januar 2027 und prüf vor dem Jahreswechsel, ob sich noch etwas ändert.

Was sich durch § 2b UStG ändert

Gemeinden, Landkreise und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts waren früher nur dann Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer, wenn sie einen „Betrieb gewerblicher Art“ unterhielten. Dafür galt eine Umsatzgrenze aus dem Körperschaftsteuerrecht. Viele Feuerwehrfeste lagen darunter und blieben deshalb ohne Umsatzsteuer.

Mit § 2b UStG gilt seit 2016 eine neue Logik, die dem EU-Recht folgt:

  • Grundsatz: Auch eine Gemeinde ist Unternehmer, wenn sie dauerhaft Leistungen gegen Geld erbringt, so wie jedes Unternehmen auch.
  • Ausnahme: Nicht steuerbar ist, was die Gemeinde auf öffentlich-rechtlicher Grundlage tut, also hoheitlich, etwa per Gesetz, Satzung oder Gebührenbescheid. Das gilt aber nur, solange es den Wettbewerb mit privaten Anbietern nicht spürbar verzerrt.
  • Folge: Wer auf einem Fest Bier und Bratwurst verkauft, schließt ganz normale Kaufverträge. Das ist privatrechtlich. Die Ausnahme greift dann nicht, egal wie klein der Umsatz ist.

Wichtig für die Einordnung: Die oft genannte Grenze von 17.500 € im Jahr steht zwar in § 2b, gilt aber nur für Tätigkeiten auf öffentlich-rechtlicher Grundlage. Für den Verkauf auf einem Fest hilft sie nicht. Das bestätigen auch Finanzämter in ihren Informationen zum Thema.

Ab wann gilt § 2b verbindlich?

Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2016. Gemeinden durften aber per Erklärung ans Finanzamt beim alten Recht bleiben. Diese Übergangszeit wurde mehrfach verlängert:

ZeitraumWas galt oder gilt
2016§ 2b tritt in Kraft. Gemeinden können bis Ende 2016 erklären, dass sie beim alten Recht bleiben (Option).
bis Ende 2020Ursprüngliches Ende der Übergangszeit.
bis Ende 2022Erste Verlängerung (Corona-Steuerhilfegesetz).
bis Ende 2024Zweite Verlängerung (Jahressteuergesetz 2022).
bis Ende 2026Dritte Verlängerung (Jahressteuergesetz 2024).
ab 1. Januar 2027§ 2b gilt für alle. ⚠ Nach dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 ist keine weitere Verlängerung vorgesehen; das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.

Was gilt in der Übergangszeit?

Die Übergangszeit galt nicht automatisch für alle. Ob deine Gemeinde 2026 noch nach altem Recht arbeitet, hängt von drei Fragen ab:

  • Hat die Gemeinde 2016 die Option erklärt? Wenn nicht, gilt für sie § 2b schon seit 2017.
  • Hat sie die Option später widerrufen? Das ging jeweils zum Beginn eines Jahres. Manche Gemeinden sind deshalb schon seit 2021, 2023 oder 2025 im neuen Recht.
  • Gilt die Option für die ganze Gemeinde? Ja. Die Option gilt für alle Bereiche zusammen, eine Feuerwehr allein kann nicht im alten Recht bleiben.

Die Antwort weiß die Kämmerei oder Finanzverwaltung deiner Gemeinde. Frag dort nach, bevor du Annahmen triffst.

Wann ist der Verkauf bei Feuerwehrfesten umsatzsteuerpflichtig?

Die erste Frage ist nicht „wie viel“, sondern wer verkauft. Danach richtet sich alles Weitere.

  • Die Gemeindefeuerwehr selbst (meist über die Kameradschaftskasse): Die Umsätze gehören zur Gemeinde. Ab 2027 gilt für sie § 2b.
  • Ein eigener Feuerwehr- oder Förderverein (e. V.): Der Verein ist selbst Unternehmer und hat mit § 2b nichts zu tun. Für ihn gelten die normalen Regeln für Vereine, auch die Kleinunternehmerregelung für seinen eigenen Umsatz. Wie der Verein das Fest bei Gemeinnützigkeit und Ertragsteuern einordnet, ist ein eigenes Thema.
  • Ein gemeinsames Fest mehrerer Vereine: Hier muss vorher klar sein, wer Veranstalter ist und auf wessen Rechnung verkauft wird. Unklare Absprachen sind eine häufige Fehlerquelle.

Öffentliche Feste und interne Verkäufe

Öffentliches Fest, Tag der offenen Tür mit Verkauf, Weihnachtsmarktstand: Hier wird an jeden verkauft, der vorbeikommt, zu Preisen wie bei privaten Anbietern. Das ist der klare Fall: Ab 2027 ist das bei einer Gemeindefeuerwehr in aller Regel umsatzsteuerpflichtig.

Interne Verkäufe, zum Beispiel Getränke im Gerätehaus oder in der Floriansstube: Auch hier zahlen Mitglieder Geld für eine Ware. Das ist grundsätzlich ebenfalls ein steuerbarer Umsatz, auch wenn nur Kameradinnen und Kameraden kaufen. ⚠ Wie das im Einzelnen zu behandeln ist, etwa bei Verkauf zum Selbstkostenpreis oder bei einer Getränkekasse auf Vertrauensbasis, ist nicht einheitlich geklärt. Die Landesfeuerwehrverbände haben dazu teils eigene Handreichungen. Frag hier konkret nach.

Was nicht steuerbar ist: Echte Spenden ohne Gegenleistung, Zuschüsse der Gemeinde und Feiern, die die Kasse für ihre Mitglieder bezahlt, ohne dass jemand etwas zahlt. Dort fließt kein Geld für eine Leistung. Allerdings gibt es dafür dann auch keine Vorsteuer zurück.

Kameradschaftskasse als Sondervermögen der Gemeinde

In vielen Ländern, zum Beispiel in Baden-Württemberg, ist die Kameradschaftskasse ein Sondervermögen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Feuerwehr verwaltet sie selbst, rechtlich gehört sie aber zur Gemeinde. Die Regeln dazu stehen im jeweiligen Feuerwehrgesetz des Landes und unterscheiden sich von Land zu Land. In anderen Ländern laufen Feste eher über eigene Feuerwehrvereine.

Für die Umsatzsteuer heißt das:

  • Die Kameradschaftskasse ist kein eigener Steuerpflichtiger. Alle ihre Umsätze sind Umsätze der Gemeinde.
  • Die Gemeinde gibt die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Jahreserklärung ab. Die Feuerwehr liefert der Kämmerei die Zahlen.
  • Die Umsätze aller unternehmerischen Bereiche der Gemeinde zählen zusammen. Deshalb hilft die Kleinunternehmerregelung einer Gemeindefeuerwehr in aller Regel nicht. ⚠ Ob eine sehr kleine Gemeinde insgesamt darunter bleibt, ist ein seltener Einzelfall.
  • Das Geld in der Kasse kann nicht einfach in einen Verein „umgebucht“ werden. Es gehört der Gemeinde.

Typische Praxisbeispiele

Die Beispiele gehen von einer Gemeindefeuerwehr mit Kameradschaftskasse ab 2027 aus. Bei einem eigenen Verein gelten andere Regeln.

FallEinordnung (Regelfall)
Sommerfest mit Bier und BratwurstUmsatzsteuerpflichtig. Speisen und Getränke mit unterschiedlichen Sätzen, siehe unten.
Kuchenverkauf am Tag der offenen TürUmsatzsteuerpflichtig, auch wenn die Kuchen gespendet wurden.
Fahrzeugschau ohne VerkaufKein Umsatz, also keine Umsatzsteuer.
Spendenbox am EingangEchte Spenden ohne Gegenleistung: nicht steuerbar.
Werbebanner eines Sponsors gegen GeldGegenleistung Werbung: in der Regel steuerpflichtig mit 19 %. ⚠ Die Abgrenzung zur reinen Spende mit Namensnennung ist einzelfallabhängig.
Eintritt zur FestveranstaltungIn der Regel steuerpflichtig. ⚠ Der Satz hängt von der Art der Veranstaltung ab.
Getränkekasse im GerätehausGrundsätzlich steuerbar. ⚠ Einzelheiten mit Kämmerei klären.
Einsatz bei Brand oder Unfall, Kostenersatz nach FeuerwehrgesetzHoheitlich, nicht steuerbar. ⚠ Bei freiwilligen Leistungen, die auch private Firmen anbieten, kann es anders aussehen.

Praktische Auswirkungen

Steuersätze: 7 % oder 19 %?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 %, egal ob vor Ort gegessen oder mitgenommen. Für Getränke bleibt es bei 19 %. Für ein Fest heißt das:

  • Bratwurst, Pommes, Kuchen, Steak im Brötchen: 7 %
  • Bier, Wein, Limo, Wasser, Kaffee: 19 %
  • Kombi-Angebote wie „Wurst plus Bier“ müssen auf beide Sätze aufgeteilt werden.

⚠ Abgrenzung ist nicht immer einfach: Für einige Getränke gibt es Sonderregeln, etwa bei Milch und Milchmischgetränken. Für Feste bis Ende 2025 galt außerdem noch 19 % auf Speisen zum Verzehr vor Ort. Am sichersten ist es, auf der Preisliste und an der Kasse von Anfang an Speisen und Getränke getrennt zu führen.

Die Preise auf deiner Preisliste sind Endpreise. Die Umsatzsteuer steckt darin. Wenn du die Preise nicht erhöhst, sinkt der Überschuss für die Kasse.

Buchführung und Umsatzsteuererklärung

  • Einnahmen getrennt nach 7 % und 19 % erfassen. Bei Bon- oder Markensystemen: Marken für Speisen und Getränke in getrennten Farben.
  • Kasse sauber führen: Zählprotokoll am Anfang und Ende, Kassenbericht pro Veranstaltung. Wer eine elektronische Kasse nutzt, braucht eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung und muss Belege ausgeben können.
  • Belege sammeln: Jede Einkaufsrechnung aufbewahren, möglichst auf die Gemeinde mit Zusatz Feuerwehr bzw. Kameradschaftskasse ausgestellt.
  • Fristen der Gemeinde einhalten: Die Gemeinde meldet die Umsatzsteuer in ihren Voranmeldungen. Kläre mit der Kämmerei, bis wann sie deine Zahlen nach einem Fest braucht.

Vorsteuerabzug: Chancen und Grenzen

Wer Umsatzsteuer zahlt, darf die Vorsteuer aus Einkäufen für diese Umsätze abziehen. Das senkt die Belastung oft deutlich.

Rechenbeispiel (vereinfacht, nur Getränke): Die Feuerwehr verkauft Bier für 1.000 € brutto. Darin stecken 159,66 € Umsatzsteuer. Der Einkauf hat 400 € plus 76 € Umsatzsteuer gekostet. An die Gemeinde bzw. das Finanzamt gehen dann 159,66 € minus 76 € = 83,66 €, nicht 159,66 €.

Grenzen:

  • Vorsteuer gibt es nur mit ordentlicher Rechnung. Kassenbons bis 250 € reichen als Kleinbetragsrechnung, wenn Steuersatz und Betrag draufstehen.
  • Nur für Einkäufe, die dem Verkauf dienen. Für die Weihnachtsfeier der Mannschaft, die die Kasse bezahlt, gibt es keine Vorsteuer.
  • Wird etwas für beides genutzt, zum Beispiel ein Zelt fürs Fest und für Übungen, muss aufgeteilt werden. ⚠ Wie, klärt die Kämmerei.
  • Ob und wie die Gemeinde die Vorsteuer intern an die Kameradschaftskasse weitergibt, regelt sie selbst.
Was man jetzt tun kann

Checkliste für den Jahreswechsel

Realistische Schritte, die du als Kommandant, Kassenverwalter oder Vorstand bis zum ersten Fest 2027 erledigen kannst. Zum Ausdrucken einfach die Seite drucken.

1. Bei der Kämmerei nachfragen

Arbeitet die Gemeinde schon nach § 2b? Wer ist dort für Umsatzsteuer zuständig? Welche Zahlen braucht sie, in welcher Form, bis wann?

2. Einnahmen auflisten

Alle Einnahmequellen der letzten zwei Jahre: Feste, Getränkekasse, Sponsoring, Altmaterial, Spenden. Was ist Verkauf, was ist Spende?

3. Veranstalter klären

Gemeindefeuerwehr oder Verein? Bei Gemeinschaftsfesten schriftlich festhalten, wer auf wessen Rechnung verkauft.

4. Preisliste neu rechnen

Speisen und Getränke trennen, Steuer einrechnen. Entscheiden: Preise anpassen oder kleineren Überschuss akzeptieren.

5. Kasse und Belege vorbereiten

Getrennte Marken oder Kassentasten für 7 % und 19 %, Zählprotokoll, Belegmappe. Rechnungen auf die Gemeinde ausstellen lassen.

6. Fachlich absichern

Handreichung des Landesfeuerwehrverbands lesen. Bei Unklarheiten Steuerberatung oder Finanzamt fragen, bei Bedarf mit verbindlicher Auskunft.

Typische Fehler

  • „Wir bleiben unter 17.500 €, also passiert nichts.“ Die Grenze gilt nicht für privatrechtliche Verkäufe wie auf einem Fest.
  • „Wir sind doch Kleinunternehmer.“ Bei einer Gemeindefeuerwehr zählt der Umsatz der ganzen Gemeinde.
  • „Das wird sowieso wieder verschoben.“ Darauf zu bauen ist riskant. Stand heute ist keine Verlängerung vorgesehen.
  • Alles mit 19 % oder alles mit 7 % rechnen. Speisen und Getränke haben seit 2026 verschiedene Sätze.
  • Einkaufsbelege wegwerfen. Ohne Rechnung keine Vorsteuer.
  • Schnell einen Verein gründen und das Kassengeld übertragen. Das Geld gehört der Gemeinde. Eine Umstellung auf einen Verein kann sinnvoll sein, braucht aber eine saubere Prüfung, auch zur Gemeinnützigkeit.
  • Panik. Für Einsätze, Übungen und echte Spenden ändert sich nichts. Und Vorsteuer senkt die tatsächliche Belastung.

Häufige Fragen zu § 2b UStG und Feuerwehrfesten

Muss ab 2027 jeder Bratwurstverkauf der Feuerwehr versteuert werden?

Nein, so pauschal stimmt das nicht. Steuerpflichtig wird der Verkauf, wenn er der Gemeinde zuzurechnen ist, also bei einer Gemeindefeuerwehr mit Kameradschaftskasse. Verkauft ein eigener Feuerwehrverein, gelten die Regeln für Vereine, und je nach Umsatz kann er Kleinunternehmer sein. Und wenn die Gemeinde schon früher ins neue Recht gewechselt ist, gilt das Ganze dort bereits heute.

Ab wann gilt § 2b UStG für alle Gemeinden?

Nach geltendem Gesetz ab dem 1. Januar 2027. Die Übergangszeit endet am 31. Dezember 2026. Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 ist keine weitere Verlängerung vorgesehen. Bis das Gesetz verabschiedet ist, kann sich theoretisch noch etwas ändern. Plane trotzdem mit 2027.

Gilt die Grenze von 17.500 € auch für Feuerwehrfeste?

Nein. Diese Grenze gilt nur für Tätigkeiten, die die Gemeinde auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringt. Der Verkauf von Essen und Getränken auf einem Fest ist ein privatrechtliches Geschäft.

Ist die Kameradschaftskasse selbst steuerpflichtig?

Wo sie ein Sondervermögen der Gemeinde ist, nein. Dann ist die Gemeinde der Unternehmer, und die Kameradschaftskasse liefert ihr die Zahlen. Die Gemeinde gibt die Umsatzsteuer-Meldungen ab.

Welcher Steuersatz gilt für Essen und Getränke auf dem Fest?

Seit 2026 gilt für Speisen 7 %, auch beim Verzehr vor Ort. Getränke kosten 19 %, mit wenigen Ausnahmen wie bestimmten Milchgetränken. Trenn Speisen und Getränke auf Preisliste und Kasse.

Können wir die Umsatzsteuer aus dem Einkauf zurückholen?

Ja, als Vorsteuer, wenn der Einkauf für die steuerpflichtigen Verkäufe war und eine ordentliche Rechnung vorliegt. Der Abzug läuft über die Gemeinde. Für Ausgaben, die nur den Mitgliedern zugutekommen, gibt es keine Vorsteuer.

Ändert sich etwas für Einsätze und Kostenersatz?

Für die eigentlichen Pflichtaufgaben, also Brandbekämpfung und technische Hilfe mit Kostenersatz nach Feuerwehrgesetz oder Satzung, in der Regel nicht. Das bleibt hoheitlich. Bei freiwilligen Leistungen, die auch private Firmen anbieten, sollte die Gemeinde genauer hinschauen.

Sind Spenden an die Feuerwehr umsatzsteuerpflichtig?

Echte Spenden ohne Gegenleistung nicht. Bekommt der Geldgeber etwas dafür, zum Beispiel Werbung auf einem Banner, kann es eine steuerpflichtige Leistung sein.

Lohnt es sich, Feste auf einen Förderverein zu übertragen?

Das kann sein, ist aber keine Abkürzung. Der Verein muss das Fest dann wirklich selbst tragen, mit eigenem Risiko und eigener Kasse. Das Vermögen der Kameradschaftskasse bleibt bei der Gemeinde. Und für den Verein stellen sich eigene Steuerfragen. Lass das vorher prüfen.

Hinweis und Haftungsausschluss: Diese Seite informiert allgemein und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Land und Einzelfall, und einige Fragen sind noch nicht abschließend geklärt (mit ⚠ markiert). Lass deine Situation von einer Steuerberatung, der Kämmerei deiner Gemeinde oder dem Finanzamt prüfen. Stand: 31. Oktober 2026.

Quellen: § 2b UStG, § 27 Abs. 22 und 22a UStG (Übergangsregelung), § 12 UStG (Steuersätze), § 19 UStG (Kleinunternehmer), § 15 UStG (Vorsteuer), BMF-Schreiben zu § 2b UStG vom 16. Dezember 2016, Bundestag, Drucksache 21/8283 (Regierungsentwurf Jahressteuergesetz 2026), Finanzamt Bad Neustadt: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg: Handlungshilfe Kameradschaftskassen, IHK Frankfurt: 7 % auf Speisen ab 2026.

Erst Überblick, dann entscheiden.

Geh die Checkliste mit Kämmerei und Vorstand durch. Fachbegriffe wie Vorsteuer oder Kleinunternehmer findest du einfach erklärt im Lexikon.