Lexikon

Steuerbegriffe. Einfach erklärt.

Vorsteuer, EÜR, Reverse Charge: Die wichtigsten Wörter rund um Buchhaltung und Steuer, ohne Fachchinesisch. Zum Nachschlagen, nicht als Steuerberatung.

Abschreibung

Größere Anschaffungen wie Kamera oder Laptop zählen nicht auf einmal als Ausgabe, sondern verteilt über die Jahre, in denen du sie nutzt. Belegtool zeigt dir, wie sich der Betrag verteilt. Ob eine günstige Anschaffung sofort zählen darf, prüfst du selbst.

Quelle: § 7 EStG

Beleg

Der Nachweis für jede Einnahme und Ausgabe: Rechnung, Quittung, Gutschrift oder Kontoauszug. Ohne Beleg kein Eintrag. Belegtool legt das Original unverändert ab.

Dauerfristverlängerung

Schiebt die Frist für deine Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat nach hinten. Du beantragst sie beim Finanzamt, oft gehört eine Sondervorauszahlung dazu.

E-Rechnung

Eine Rechnung als Datei, die Programme lesen können, nicht nur Menschen. Die Formate heißen XRechnung und ZUGFeRD. Belegtool schreibt deine Rechnungen als ZUGFeRD. Mehr zur E-Rechnung

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. So ermitteln die meisten kleinen Gewerbe ihren Gewinn für die Steuererklärung. Belegtool rechnet ihn aus deinen Belegen aus.

Quelle: LfSt Bayern, S. 5

ELSTER

Das Online-Portal der Finanzverwaltung. Dort gibst du deine Steuererklärungen und Umsatzsteuer-Meldungen ab. Belegtool rechnet die Werte aus, abschicken machst du selbst.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wenn du ein Gewerbe startest, will das Finanzamt ein paar Dinge wissen: was du machst, wie viel du ungefähr verdienst, ob du Kleinunternehmer sein willst. Das klärt dieser Fragebogen.

Quelle: LfSt Bayern, S. 5

Gewerbeanmeldung

Wer ein Gewerbe startet, meldet es beim Gewerbeamt der Gemeinde an. Auch regelmäßige Arbeit als Creator ist laut Finanzverwaltung ein Gewerbe.

Quelle: LfSt Bayern, S. 4 und 5

Gewerbesteuer

Steuer an die Gemeinde, die erst anfällt, wenn dein Gewerbeertrag über 24.500 € im Jahr liegt. Ein Teil wird auf deine Einkommensteuer angerechnet.

Quelle: LfSt Bayern, S. 6

Grundfreibetrag

So viel Einkommen im Jahr bleibt steuerfrei: 2026 sind es 12.348 €. Es zählt dein ganzes Einkommen, also auch der Lohn aus einem Job.

Quelle: LfSt Bayern, S. 4

Gutschrift

Eine Abrechnung, die nicht du schreibst, sondern dein Kunde, zum Beispiel eine Plattform oder Agentur. Die zählt wie deine Rechnung, wenn ihr das vereinbart habt. Eine Erstattung oder ein Storno ist keine Gutschrift in diesem Sinn.

Quelle: LfSt Bayern, S. 8

Kleinbetragsrechnung

Eine Rechnung bis 250 € darf einfacher sein: ohne Name des Kunden und ohne Steuernummer. Typisch sind Kassenbons.

Quelle: § 33 UStDV

Kleinunternehmer

Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und bleibt er im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 €, musst du keine Umsatzsteuer berechnen. Dafür bekommst du auch keine Vorsteuer zurück. Du darfst darauf aber verzichten, siehe Kleinunternehmer-Verzicht.

Quelle: § 19 UStG, LfSt Bayern, S. 7

Kleinunternehmer-Verzicht

Du darfst freiwillig Umsatzsteuer berechnen, obwohl du Kleinunternehmer sein könntest. Dann gelten alle Regeln der Regelbesteuerung: Umsatzsteuer auf jede Rechnung, Voranmeldungen, dafür Vorsteuer zurück. Das lohnt sich manchmal, wenn du viel einkaufst oder nur an Firmen verkaufst. Der Verzicht bindet dich für mindestens fünf Jahre. In Belegtool stellst du einfach „Mit MwSt“ ein.

Quelle: § 19 UStG, LfSt Bayern, S. 7

Regelbesteuerung

Der Normalfall: Du berechnest Umsatzsteuer auf deine Rechnungen, meldest sie ans Finanzamt und ziehst die Vorsteuer ab. Gilt für alle, die keine Kleinunternehmer sind oder darauf verzichten.

Quelle: LfSt Bayern, S. 7

Reverse Charge

Bei manchen Rechnungen aus dem Ausland zahlst du die Umsatzsteuer statt des Anbieters, zum Beispiel bei Werbung von Google oder Meta aus Irland. Das gilt auch für Kleinunternehmer. Belegtool erkennt solche Fälle und erinnert dich an die Meldung.

Quelle: § 13b UStG

Sachzuwendung

Bezahlung in Sachen statt in Geld: Produkte zum Testen, Hotelnächte, Reisen. Zählt in der Regel als Einnahme, für Einkommen- und Umsatzsteuer. Alles festhalten.

Quelle: LfSt Bayern, S. 9

Soll- und Ist-Versteuerung

Wann zählt ein Umsatz für die Umsatzsteuer? Bei Soll, wenn du die Leistung erbracht hast. Bei Ist, wenn das Geld auf dem Konto ist. Was für dich gilt, ist mit deinem Finanzamt vereinbart.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Zwei Wörter, eine Sache. Meist 19 %, für manche Dinge 7 %. Du berechnest sie auf deine Rechnungen und gibst sie ans Finanzamt weiter. Als Kleinunternehmer entfällt das.

Quelle: LfSt Bayern, S. 8

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Deine Nummer für Geschäfte mit Firmen in anderen EU-Ländern. Deutsche Nummern beginnen mit DE und haben neun Ziffern.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatlich oder vierteljährlich meldest du dem Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Die Differenz zahlst du oder bekommst sie zurück. Belegtool rechnet jeden Wert aus.

Quelle: LfSt Bayern, S. 8

Vorsteuer

Die Umsatzsteuer auf Rechnungen, die du selbst bezahlst. Die holst du dir vom Finanzamt zurück. Als Kleinunternehmer geht das nicht.

Quelle: LfSt Bayern, S. 7 und 8

Zusammenfassende Meldung

Eine Meldung über deine Leistungen an Firmen in anderen EU-Ländern. Belegtool bereitet sie mit vor.

Gut zu wissen: Das Lexikon erklärt Begriffe, es ersetzt keine Steuerberatung. Bei deinem Einzelfall hilft deine Steuerkanzlei. Fehlt dir ein Begriff? Schreib an hallo@belegtool.de.

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