Steuerbegriffe. Einfach erklärt.
Vorsteuer, EÜR, Reverse Charge: Die wichtigsten Wörter rund um Buchhaltung und Steuer, ohne Fachchinesisch. Zum Nachschlagen, nicht als Steuerberatung.
Abschreibung
Größere Anschaffungen wie Kamera oder Laptop zählen nicht auf einmal als Ausgabe, sondern verteilt über die Jahre, in denen du sie nutzt. Belegtool zeigt dir, wie sich der Betrag verteilt. Ob eine günstige Anschaffung sofort zählen darf, prüfst du selbst.
Quelle: § 7 EStGBeleg
Der Nachweis für jede Einnahme und Ausgabe: Rechnung, Quittung, Gutschrift oder Kontoauszug. Ohne Beleg kein Eintrag. Belegtool legt das Original unverändert ab.
Dauerfristverlängerung
Schiebt die Frist für deine Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat nach hinten. Du beantragst sie beim Finanzamt, oft gehört eine Sondervorauszahlung dazu.
E-Rechnung
Eine Rechnung als Datei, die Programme lesen können, nicht nur Menschen. Die Formate heißen XRechnung und ZUGFeRD. Belegtool schreibt deine Rechnungen als ZUGFeRD. Mehr zur E-Rechnung
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. So ermitteln die meisten kleinen Gewerbe ihren Gewinn für die Steuererklärung. Belegtool rechnet ihn aus deinen Belegen aus.
Quelle: LfSt Bayern, S. 5ELSTER
Das Online-Portal der Finanzverwaltung. Dort gibst du deine Steuererklärungen und Umsatzsteuer-Meldungen ab. Belegtool rechnet die Werte aus, abschicken machst du selbst.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Wenn du ein Gewerbe startest, will das Finanzamt ein paar Dinge wissen: was du machst, wie viel du ungefähr verdienst, ob du Kleinunternehmer sein willst. Das klärt dieser Fragebogen.
Quelle: LfSt Bayern, S. 5Gewerbeanmeldung
Wer ein Gewerbe startet, meldet es beim Gewerbeamt der Gemeinde an. Auch regelmäßige Arbeit als Creator ist laut Finanzverwaltung ein Gewerbe.
Quelle: LfSt Bayern, S. 4 und 5Gewerbesteuer
Steuer an die Gemeinde, die erst anfällt, wenn dein Gewerbeertrag über 24.500 € im Jahr liegt. Ein Teil wird auf deine Einkommensteuer angerechnet.
Quelle: LfSt Bayern, S. 6Grundfreibetrag
So viel Einkommen im Jahr bleibt steuerfrei: 2026 sind es 12.348 €. Es zählt dein ganzes Einkommen, also auch der Lohn aus einem Job.
Quelle: LfSt Bayern, S. 4Gutschrift
Eine Abrechnung, die nicht du schreibst, sondern dein Kunde, zum Beispiel eine Plattform oder Agentur. Die zählt wie deine Rechnung, wenn ihr das vereinbart habt. Eine Erstattung oder ein Storno ist keine Gutschrift in diesem Sinn.
Quelle: LfSt Bayern, S. 8Kleinbetragsrechnung
Eine Rechnung bis 250 € darf einfacher sein: ohne Name des Kunden und ohne Steuernummer. Typisch sind Kassenbons.
Quelle: § 33 UStDVKleinunternehmer
Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und bleibt er im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 €, musst du keine Umsatzsteuer berechnen. Dafür bekommst du auch keine Vorsteuer zurück. Du darfst darauf aber verzichten, siehe Kleinunternehmer-Verzicht.
Quelle: § 19 UStG, LfSt Bayern, S. 7Kleinunternehmer-Verzicht
Du darfst freiwillig Umsatzsteuer berechnen, obwohl du Kleinunternehmer sein könntest. Dann gelten alle Regeln der Regelbesteuerung: Umsatzsteuer auf jede Rechnung, Voranmeldungen, dafür Vorsteuer zurück. Das lohnt sich manchmal, wenn du viel einkaufst oder nur an Firmen verkaufst. Der Verzicht bindet dich für mindestens fünf Jahre. In Belegtool stellst du einfach „Mit MwSt“ ein.
Quelle: § 19 UStG, LfSt Bayern, S. 7Regelbesteuerung
Der Normalfall: Du berechnest Umsatzsteuer auf deine Rechnungen, meldest sie ans Finanzamt und ziehst die Vorsteuer ab. Gilt für alle, die keine Kleinunternehmer sind oder darauf verzichten.
Quelle: LfSt Bayern, S. 7Reverse Charge
Bei manchen Rechnungen aus dem Ausland zahlst du die Umsatzsteuer statt des Anbieters, zum Beispiel bei Werbung von Google oder Meta aus Irland. Das gilt auch für Kleinunternehmer. Belegtool erkennt solche Fälle und erinnert dich an die Meldung.
Quelle: § 13b UStGSachzuwendung
Bezahlung in Sachen statt in Geld: Produkte zum Testen, Hotelnächte, Reisen. Zählt in der Regel als Einnahme, für Einkommen- und Umsatzsteuer. Alles festhalten.
Quelle: LfSt Bayern, S. 9Soll- und Ist-Versteuerung
Wann zählt ein Umsatz für die Umsatzsteuer? Bei Soll, wenn du die Leistung erbracht hast. Bei Ist, wenn das Geld auf dem Konto ist. Was für dich gilt, ist mit deinem Finanzamt vereinbart.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Zwei Wörter, eine Sache. Meist 19 %, für manche Dinge 7 %. Du berechnest sie auf deine Rechnungen und gibst sie ans Finanzamt weiter. Als Kleinunternehmer entfällt das.
Quelle: LfSt Bayern, S. 8Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Deine Nummer für Geschäfte mit Firmen in anderen EU-Ländern. Deutsche Nummern beginnen mit DE und haben neun Ziffern.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Monatlich oder vierteljährlich meldest du dem Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Die Differenz zahlst du oder bekommst sie zurück. Belegtool rechnet jeden Wert aus.
Quelle: LfSt Bayern, S. 8Vorsteuer
Die Umsatzsteuer auf Rechnungen, die du selbst bezahlst. Die holst du dir vom Finanzamt zurück. Als Kleinunternehmer geht das nicht.
Quelle: LfSt Bayern, S. 7 und 8Zusammenfassende Meldung
Eine Meldung über deine Leistungen an Firmen in anderen EU-Ländern. Belegtool bereitet sie mit vor.
Weniger Begriffe. Mehr Überblick.
Belegtool fragt in Alltagssprache und kümmert sich um die Fachwörter. Probier es mit Beispieldaten aus.